Gesetze zum Schutz der Nutzer und Ihrer Daten.

In den letzten Jahren haben sich die rechtlichen Vorgaben für Webseitenbetreiber zunehmend verschärft, da immer mehr Gesetze eingeführt wurden, die den Schutz der Nutzer und deren Daten gewährleisten sollen. Diese Regelungen betreffen nicht nur den Datenschutz, sondern auch Aspekte wie Urheberrecht, Barrierefreiheit und Verbraucherschutz. Hier sind einige der wichtigsten rechtlichen Vorgaben, die Webseitenbetreiber in den letzten Jahren berücksichtigen mussten:

1. Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) – 2018

Die DSGVO hat die Regelungen zum Datenschutz in der EU auf den Kopf gestellt und sorgt seit ihrer Einführung 2018 für klare und strikte Vorgaben im Umgang mit personenbezogenen Daten. Für Webseitenbetreiber bedeutet dies, dass sie:

  • Einwilligungen von Nutzern für das Sammeln und Verarbeiten personenbezogener Daten einholen müssen.
  • Datenschutzerklärungen auf ihren Seiten bereitstellen müssen, die transparent darlegen, wie Daten verarbeitet werden.
  • Rechte der Nutzer respektieren müssen, wie etwa das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch gegen die Datenverarbeitung.
  • Bei der Nutzung von Cookies eine Cookie-Einwilligung einholen müssen, um den Nutzer darüber zu informieren, wie Cookies verwendet werden (mit Ausnahme der technisch notwendigen Cookies).

Die DSGVO gilt nicht nur für Unternehmen innerhalb der EU, sondern auch für Firmen außerhalb der EU, die Waren oder Dienstleistungen in der EU anbieten oder die Daten von EU-Bürgern verarbeiten.

Zu Beginn war die Unsicherheit, die durch die Einführung der DSGVO entstand, große und durchaus verständlich. Viele Unternehmen waren besorgt über die komplexen Anforderungen und die potenziellen Bußgelder bei Nicht-Einhaltung. Besonders kleinere Unternehmen und Start-ups, die nicht über die Ressourcen und das Wissen größerer Konzerne verfügten, fühlten sich überfordert. 

Inzwischen aber gibt es gute Tools, mit denen eine rechtssichere Datenschutzseite erstellt werden kann. Wir sind Mitglied bei e-recht24 und nutzen diesen Service für unsere Kunden.

Die E-Privacy-Richtlinie regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre im Bereich der elektronischen Kommunikation. Besonders relevant für Webseitenbetreiber ist die Regelung zu Cookies und Tracking-Technologien. Die Richtlinie verlangt, dass Webseitenbetreiber Nutzer um Zustimmung bitten, bevor sie nicht notwendige Cookies verwenden.

Zwar wurde die Verordnung bereits 2002 eingeführt, aber ihre Umsetzung und die Ausweitung auf neue Technologien (z. B. Tracking, Werbung und Analyse-Cookies) wurde seitdem immer wieder aktualisiert. Es wird zudem eine E-Privacy-Verordnung erwartet, die die DSGVO ergänzen und auf die neueren Anforderungen im digitalen Raum eingehen wird.

Wir setzen aktuelle Cookie-Warner wie z.B. bei WordPress den Dienst "Complianz".

3.  Barrierefreiheit im Web – BITV und WCAG  

n Deutschland verlangt die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV), dass öffentliche Webseiten und mobile Anwendungen barrierefrei gestaltet sein müssen. Diese Vorschriften basieren auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) der W3C, die international anerkannt sind.

Gemäß der BITV müssen Webseitenbetreiber sicherstellen, dass ihre Seiten von Menschen mit verschiedenen Einschränkungen (z. B. Sehbehinderung, Hörbeeinträchtigung) genutzt werden können. Das umfasst unter anderem:

  • Alternativtexte für Bilder, damit auch blinde Menschen die Inhalte durch Screenreader erfassen können.
  • Untertitel und Transkripte für audiovisuelle Medien.
  • Eine klare und konsistente Navigationsstruktur.

Öffentliche Einrichtungen, aber auch private Unternehmen, die bestimmte Kriterien erfüllen (z. B. großen Webseiten oder Online-Shops), müssen sicherstellen, dass ihre Inhalte den Barrierefreiheitsstandards entsprechen.

Wie wichtig die Barrierefreiheit ist, haben wir hier mit einigen Beispielen gezeigt.

4. Telemediengesetz (TMG) – Impressumspflicht und Haftung

Nach dem Telemediengesetz (TMG) müssen Betreiber von Webseiten in Deutschland ein Impressum bereitstellen, das grundlegende Informationen wie den Namen des Betreibers, die Adresse, Kontaktinformationen und gegebenenfalls die Umsatzsteuer-ID enthält. Diese Regelung gilt für alle kommerziellen und nichtkommerziellen Webseiten.

Zudem enthält das TMG Regelungen zur Haftung von Webseitenbetreibern. So müssen Betreiber sicherstellen, dass sie keine rechtswidrigen Inhalte auf ihrer Website veröffentlichen oder verbreiten. Bei Verstößen, wie z. B. bei der Verwendung urheberrechtlich geschützter Inhalte ohne Erlaubnis, können Betreiber haftbar gemacht werden.

5. Urheberrecht – Schutz von Inhalten

Im Rahmen des Urheberrechts müssen Webseitenbetreiber sicherstellen, dass sie keine geschützten Werke ohne Erlaubnis verwenden. Das umfasst Texte, Bilder, Videos und andere kreative Inhalte. Um Urheberrechtsverletzungen zu vermeiden, sollten alle verwendeten Inhalte, die nicht selbst erstellt wurden, ordnungsgemäß lizenziert oder mit der Erlaubnis des Urhebers verwendet werden.

Besonders relevant für Webseitenbetreiber ist die Haftung für fremde Inhalte, wie sie im § 10 TMG geregelt ist. Webseitenbetreiber sind nur dann für Inhalte verantwortlich, die von Dritten hochgeladen oder geteilt werden, wenn sie von deren Rechtswidrigkeit Kenntnis haben und nicht entsprechend handeln.

Datenschutzhinweis

Diese Webseite nutzt externe Komponenten, wie z.B. Google Fonts, Google Maps und die Statistikfunktion des Providers welche dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Datenschutzinformationen